Zusammenstellung der wichtigsten Fragen zum Exposéversand.
Verbraucher müssen über die Regelung der Maklerprovision aufgeklärt werden und aktiv Ihre Zustimmung in Textform erteilen. Seit Neuverteilung der Maklerprovision gilt § 656a BGB Textform.
Daher bitten wir um eine E-Mail von Ihnen, dass Sie mit den Vertragsbedingungen einverstanden sind.
Seit 23.12.2020 gilt das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.“ Die gesetzliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit den Paragraphen 652 bis 655.
Die Kosten für den Makler zahlen Verkäufer und Käufer jeweils zu gleichen Teilen.
Vor Inkrafttreten des Gesetzes gab es keine einheitliche Regelung dazu. Ein entscheidender Vorteil des neuen Gesetzes ist die einheitliche Regelung zur Teilung der Maklerprovision in ganz Deutschland. In Berlin zahlten vor Inkrafttreten des Gesetzes die Käufer der Immobilie oft die gesamte Maklerprovision.
Immobilienmakler sind verpflichtet, ihre Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu informieren – und zwar bei allen Geschäften, bei denen der Verbraucher provisionspflichtig werden könnte.
Seit 13. Juni 2014 können Verbraucher Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, über das Internet, per Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen worden sind, innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Nein. Eine Provision wird erst fällig, wenn Sie einen Kaufvertrag unterschrieben haben. Gefällt Ihnen nach einer Besichtigung die angebotene Immobilie nicht, müssen Sie nicht widerrufen.
Über ein kurzes Feedback von Ihnen, warum Ihnen die Immobilie nicht gefällt, freuen wir uns jedoch. Ggf. haben wir eine weitere passende Immobilie für Sie im Angebot.