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Zusammenstellung der wichtigsten Fragen zum Exposéversand.

 

Warum muss ich bestätigen, dass ich als Interessent mit den Vertragsbedingungen einverstanden       bin?

Verbraucher müssen über die Regelung der Maklerprovision aufgeklärt werden und aktiv Ihre Zustimmung in Textform erteilen. Seit Neuverteilung der Maklerprovision gilt § 656a BGB Textform.

Daher bitten wir um eine E-Mail von Ihnen, dass Sie mit den Vertragsbedingungen einverstanden sind.

 

Seit wann gilt das neue Gesetz zur Maklerprovision?

Seit 23.12.2020 gilt das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.“ Die gesetzliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit den Paragraphen 652 bis 655.

 

Wie werden die Maklerkosten bei einer Doppeltätigkeit des Maklers (Makler ist sowohl für Käufer als auch Verkäufer tätig) aufgeteilt?

Die Kosten für den Makler zahlen Verkäufer und Käufer jeweils zu gleichen Teilen.

 

Wer musste vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Maklerprovision beim Immobilienverkauf zahlen?

Vor Inkrafttreten des Gesetzes gab es keine einheitliche Regelung dazu. Ein entscheidender Vorteil des neuen Gesetzes ist die einheitliche Regelung zur Teilung der Maklerprovision in ganz Deutschland. In Berlin zahlten vor Inkrafttreten des Gesetzes die Käufer der Immobilie oft die gesamte Maklerprovision.

 

Warum erhalte ich eine Widerrufsbelehrung?

Immobilienmakler sind verpflichtet, ihre Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu informieren – und zwar bei allen Geschäften, bei denen der Verbraucher provisionspflichtig werden könnte.

 

Seit wann gibt es die Widerrufsbelehrung?

Seit 13. Juni 2014 können Verbraucher Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, über das Internet, per Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen worden sind, innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

 

Muss ich widerrufen, wenn mir die Immobilie nicht gefällt?

Nein. Eine Provision wird erst fällig, wenn Sie einen Kaufvertrag unterschrieben haben. Gefällt Ihnen nach einer Besichtigung die angebotene Immobilie nicht, müssen Sie nicht widerrufen.

Über ein kurzes Feedback von Ihnen, warum Ihnen die Immobilie nicht gefällt, freuen wir uns jedoch. Ggf. haben wir eine weitere passende Immobilie für Sie im Angebot.